RUSSLAND

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Gesetzesänderung zur Einberufung als Vorbereitung auf zweite Mobilmachung?

Vor wenigen Tagen ist ein neues Gesetz von der Duma verabschiedet worden: Alle künftigen Einberufungsbescheide zum Militärdienst werden, sobald Putin das Gesetz unterschrieben hat, zusätzlich zur Zustellung in Papierform elektronisch zugestellt. Ab dann gilt:

Unabhängig davon, ob man diese Nachricht auch wirklich erhalten bzw. zur Kenntnis genommen hat oder nicht, wird der Betreffende mit drastischen Sanktionen belegt, wenn er sich nicht innerhalb einer kurzen Frist bei der Einberufungsbehörde gemeldet hat. So sind dann im Besonderen Ausreisen nicht mehr erlaubt, des Weiteren ist dann z.B. eine Registrierung als Unternehmer nicht mehr möglich, ebenso wenig wie die Aufnahme eines Kredits, die Zulassung oder das Führen eines Fahrzeugs usw. Außerdem sind Arbeitgeber verpflichtet, ihre im wehrfähigen Alter befindlichen männlichen Angestellten den Behörden zu nennen. Dies gilt auch für Personen, die ein Anstellungsverhältnis bei christlichen Gemeinden oder Organisationen haben.

Das Gesetz betrifft zunächst die ganz normale Einberufungspraxis zur allgemeinen Wehrpflicht in Russland. Obwohl es offiziell keine zweite Mobilmachung geben soll, sehen Kenner der Lage in dem neuen Gesetz jedoch ein Indiz für eine bevorstehende zweite Mobilmachung, da durch die Gesetzesänderung genau jene Lücken geschlossen werden, die sich bei der ersten Mobilmachung in der Praxis aufgetan und mit deren Hilfe sich viele junge Männer einer (drohenden) Einberufung entzogen hatten.

Bitte beten Sie ganz besonders

  • um Weisheit für die Gemeindeleiter in diesem Gewissenskonflikt.
  • um Gottes Hilfe und Bewahrung für die Christen und deren Söhne im wehrpflichtigen Alter.

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